Rechtsanwalt
Alexander Bolzau
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Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Die gesetzliche Rentenversicherung schützt den Versicherten und die von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen vor dem Risiko vorzeitiger verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie gewährleistet die Altersversorgung des Versicherten sowie die Versorgung seiner Hinterbliebenen im Todesfall. Sie gewährt Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Alters, und wegen Todes (Hinterbliebenenrente).
Häufigste Rentenart in der anwaltlichen Praxis ist allerdings die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Diese wird geleistet als:
Die Altersrenten können als Voll- oder als Teilrente in Anspruch genommen werden.
Weiterhin erbringt die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährung einer Rente oder Rehabilitationsleistung, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Sozialrecht in Köln gerne zur Verfügung.