Rechtsanwalt Sozialrecht Köln - Rentenversicherungsrecht

 

Rechtsanwalt

Alexander Bolzau

Zülpicher Wall 14

50674 Köln

 

Telefon:

0221 - 420 609 37

 

 

Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

 

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt den Versicherten und die von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen vor dem Risiko vorzeitiger verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie gewährleistet die Altersversorgung des Versicherten sowie die Versorgung seiner Hinterbliebenen im Todesfall. Sie gewährt Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Alters, und wegen Todes (Hinterbliebenenrente).

 

Häufigste Rentenart in der anwaltlichen Praxis ist allerdings die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Diese wird geleistet als:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Die Altersrenten können als Voll- oder als Teilrente in Anspruch genommen werden.

 

Weiterhin erbringt die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, und zur Teilhabe am Arbeitsleben.

 

Bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährung einer Rente oder Rehabilitationsleistung, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Sozialrecht in Köln gerne zur Verfügung.

 

zurück zur Startseite

 

 

  Anwalt am Telefon

    0221-420 609 37

 

Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

Rechtsanwalt

Alexander Bolzau

Zülpicher Wall 14

50674 Köln

 

Telefon:

0221 - 420 609 37

 

Fax:

0221 - 420 609 38

email:

info@ra-bolzau.de

 

Oder nutzen Sie das

Kontaktformular

 

 

Impressum

 

Rechtsanwalt Bolzau, Kosten Rechtsanwalt Bolzau, Alexander Bolzau Kölner Anwaltverein e.V.
Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Bolzau