Rechtsanwalt
Alexander Bolzau
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50674 Köln
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Allgemeines:
Das Recht der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im 5. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Die Inanspruchnahme der Leistungen setzt ein Versicherungsverhältnis in der GKV, also Mitgliedschaft, voraus. Wer zum versicherten Personenkreis zählt, wird in §§ 5 ff SGB V geregelt.
Die Leistungen der GKV sind meistens Sachleistungen oder Dienstleistungen.
Versicherte können aber inzwischen anstelle der Sach- oder Dienstleistung auch Kostenerstattung auf Antrag wählen § 13 Abs. 2 SGB V.
Die ärztliche Behandlung wird nur von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht, § 15 Abs. 1 SGB V.
Leistungen:
Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Versicherten gemäß § 11 SGB V Anspruch auf folgende Leistungen:
Als Rechtsanwalt - Sozialrecht / Krankenversicherungsrecht - stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.