Rechtsanwalt - Ordnungsrecht - Der Bescheid vom Ordnungsamt

Rechtsanwalt | Verwaltungsrecht

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So wie der Bürger sich gegen die Forderungen anderer Bürger verteidigen kann, stehen ihm auch gegen die Entscheidungen von Behörden Abwehrmittel zur Verfügung. Das klassische Rechtsmittel, mit dem sich der Bürger gegen die Entscheidung der Behörde wehren kann ist der Widerspruch.

Gegen den erfolglosen Widerspruch steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht offen.

Besonders häufig sind es belastende Bescheide der Ordnungsämter, die der Bürger so nicht hinnehmen möchte.

 

Die Zuständigkeit der Ämter für öffentliche Ordnung in den Städten oder (Land)kreisen, welche mit der Durchsetzung des Ordnungsrechtes beauftragt sind ist vielfältig. Es lassen sich im Wesentlichen folgende organisatorische Bereiche abgrenzen:

 

Bußgeldangelegenheiten

  • Ordnungsverstöße aus dem Bereich des besonderen Verwaltungsrechts, d.h. Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten jeglicher Art.

Ordnungs-und Verkehrsdienste

  • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Sicherstellung und Beseitigung von Kraftfahrzeugen bei sicherheitsrelevanten Verstößen gegen die Zweckbestimmung von öffentlichem Straßenland
  • Überwachung gewerbe- und gaststättenrechtlicher Vorschriften
  • Beseitigung von Lärm- und Ruhestörungen, Einhaltung der Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes

Führerscheinstelle

  • Fahrerlaubnisse, Führerscheinangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten (link)

  • Gaststättenangelegenheiten, Spielhallen, Gewerbeangelegenheiten ( Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen, -ummeldungen.

Straßen- und Grünflächennutzungen

  • Sondernutzungserlaubnisse für sog. Ambulanten (Straßen)Handel, Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen, Drehgenehmigungen

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten

  • Fahrerlaubnisangelegenheiten, Fahrlehrer-Fahrschulangelegenheiten , Taxi-Konzessionen, Parksondergenehmigungen.

Überwachung Hundehaltung

  • Landeshundegesetz (LHundG NRW) z.B. Verhaltens-und Sachkundeprüfung.

 

Als Rechtsanwalt in Köln stehe ich Ihnen bei Fragen zum Ordnungsrecht / Verwaltungsrecht gerne zur Verfügung.

 

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