Rechtsanwalt | Verwaltungsrecht
Alexander Bolzau
Zülpicher Wall 14
50674 Köln
Telefon:
0221 - 420 609 37
Fax:
0221 - 420 609 38
email:
info@ra-bolzau.
So wie der Bürger sich gegen die Forderungen anderer Bürger verteidigen kann, stehen ihm auch gegen die Entscheidungen von Behörden Abwehrmittel zur Verfügung. Das klassische Rechtsmittel, mit dem sich der Bürger gegen die Entscheidung der Behörde wehren kann ist der Widerspruch.
Gegen den erfolglosen Widerspruch steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht offen.
Besonders häufig sind es belastende Bescheide der Ordnungsämter, die der Bürger so nicht hinnehmen möchte.
Die Zuständigkeit der Ämter für öffentliche Ordnung in den Städten oder (Land)kreisen, welche mit der Durchsetzung des Ordnungsrechtes beauftragt sind ist vielfältig. Es lassen sich im Wesentlichen folgende organisatorische Bereiche abgrenzen:
Bußgeldangelegenheiten
Ordnungs-und Verkehrsdienste
Führerscheinstelle
Gewerbeangelegenheiten (link)
Straßen- und Grünflächennutzungen
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Überwachung Hundehaltung
Als Rechtsanwalt in Köln stehe ich Ihnen bei Fragen zum Ordnungsrecht / Verwaltungsrecht gerne zur Verfügung.