Rechtsanwalt Bolzau - Tatkraft für effektiven Sozialrechtsschutz

 

Meine Leidenschaft gilt dem Einsatz für einen effektiven Sozialrechtsschutz des Bürgers, gegen jede Willkür.

 

Rechtsanwalt Bolzau absolvierte nach dem Studium an der Universität Köln das Rechtsreferendariat am Landesgericht Aachen. Nach Station in einer mittelständischen Kanzlei in Köln, gründete er 2011 seine eigene Kanzlei.

 

"Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich sofort aus voller Überzeugung und mit großem Interesse auf das Gebiet des Sozialrechts  spezialisiert. Entsprechend bin ich mit Leib und Seele Anwalt."

"Ein juristisches Problem kann nur in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gelöst werden".

 

Rechtsanwalt Bolzau ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsverein.

 

"Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit".

 

 

Warum ist es sinnvoll, einen spezialisierten Sozialrecht Anwalt aufzusuchen?

 

Das Sozialrecht gehört in der Juristenausbildung zu den sehr vernachlässigten Rechtsgebieten. Darunter leidet der rechtssuchende „Kunde“.

Denn dadurch ist das Sozialrecht auch dem Volljuristen in der Regel und in den meisten Fällen eine unbekannte Materie. Er war während seiner Ausbildung nie gezwungen, es zu erlernen. Im Pflichtenkanon der Juristenausbildung kam und kommt das Sozialrecht bisher so gut wie überhaupt nicht vor. Daher resultiert die selbst bei vielen Juristen vorherrschender Meinung, das Sozialrecht sei ein unsystematisches, schwer zu beherrschendes undurchdringliches Dickicht, welches klare juristische Arbeit nicht zulasse. Es wird daher von vielen Rechtsanwälten in der Praxis gemieden. Die Unkenntnis über seine Grundlagen ist daher leider noch immer weit verbreitet.

 

Andererseits entspricht dieser Umstand nicht der tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts.

Der Bedarf an fachlich qualifizierter sozialrechtlicher anwaltlicher Rechtsberatung wächst. Problemlösungen werden komplexer und die Vorschriften des Sozialrechts ändern sich ständig. Dort den Überblick zu behalten tut Not. Auch verfahrensrechtlich gibt es diverse Besonderheiten und Abweichungen zum Zivilrecht und dem allgemeinen Verwaltungsrecht, welches der vor dem Sozialgericht agierender Rechtsanwalt sicher beherrschen muss.

 

Die „Arge Sozialrecht“, der auch Rechtsanwalt Bolzau angehört, ist ein Verbund von Anwälten, welche Ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht haben. War der Rechtsanwalt in der Vergangenheit oft als „Allrounder“ tätig und vertrat seine Mandanten in allen möglichen Rechtsangelegenheiten, so geht der Trend heute zwangsläufig zur Spezialisierung auf wenige Rechtsgebiete, da die Gesamtheit des Rechts für den einzelnen nicht mehr überschaubar ist. Um eine kompetente Vertretung des rechtsratsuchenden Publikums zu gewährleisten, ist somit die Entwicklung hin zum Spezialisten geboten. Spezialisten müssen sich auf ihrem Spezialgebiet fortbilden, sie bedürfen des Erfahrungsaustausches und der gegenseitigen Information. Um all dies zu gewährleisten wurde die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht gegründet. Hier tauschen spezialisierte Anwälte Informationen und Erfahrungen aus. Der rechtssuchende Mandant profitiert also von einem in seiner Tätigkeit solcherart spezialisierten Rechtsanwalt.

 

Andererseits ist zu erwähnen, dass auf dem Feld des Sozialrechts auch zahlreiche andere spezialisierte Berufsgruppen tätig sind. Neben den Gewerkschaften und Verbänden sind das vor allem Beauftragte von Verbrauchervereinigungen aber auch Selbsthilfegruppen. Jedoch stehen diese Gruppierungen nur scheinbar in einem echten Konkurrenzverhältnis zum Sozialrecht Anwalt.

 

Denn das Sozialrecht regelt die breite Vorsorge des täglichen Lebens bei Alter und Invalidität, Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit, Behinderung. Zudem schwierige Fragen des Beitragsrechts für die gesamte Sozialversicherung. Diese Lebensbereiche stehen aber meist nicht beziehungslos nebeneinander. Wenn z.B. ein schwerkranker Patient beraten und vertreten werden soll, kann nicht lediglich eine Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt werden, der Patient bzw. Mandant benötigt zudem zahlreiche andere Hilfen zivilrechtlicher, arbeitsrechtlicher vielleicht betreuungsrechtlicher oder mietrechtlicher Art. Die anwaltliche Dienstleistung umfasst auch die Überprüfung sozialmedizinische Stellungnahmen bis hin zur Übernahme einer Betreuung und zur Schuldnerberatung.

 

Das bedeutet, der Mandant benötigt oft Rat und rechtliche Hilfe auf verschiedenen Gebieten gleichzeitig, weil diese zusammen hängen. Solche „Schnittstellen“ sind wie gesagt häufig das Arbeits- und Familienrecht. Auch Betreuungsrecht, Mietrecht, Privatversicherungsrecht, und das Zwangsvollstreckungsrecht gehören dazu.

 

So z.B. im Bereich Arbeitsrecht typischerweise der Status des abhängig Beschäftigten und dessen Abgrenzung zum selbstständig Tätigen - Stichwort Scheinselbstständigkeit. Auch Fragen des Schwerbehindertenrechts betreffen sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialrecht. Auch Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Krankheitsfall oder arbeitsvertragliche Fragen im Zusammenhang mit verhängten Sperrzeiten gehören dazu.

 

Im Familienrecht bestehen vielfältige Verbindungen, so beispielsweise die Rechtsprobleme des Versorgungsausgleichs, die Zuordnung von Kindererziehungszeiten, unterhaltsrechtliche Fragen, der Regress von Sozialhilfeträgern bei Unterhaltspflichtigen, die Familienversicherung im Krankenversicherungsrecht.

 

Auch Betreuungsrecht mit den Stichworten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Heim.

 

Beim Mietrecht insbesondere die Problematik von Räumungsklagen und Ihre Folgen.

 

Auch das Zwangsvollstreckungsrecht ist häufig relevant - Stichworte Pfändungsschutz, Schuldnerberatung, Überschuldung.

 

Der als Volljurist ausgebildete und auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwalt ist nicht nur in der Lage in Kernbereich des Sozialrecht zu agieren sondern vermag auch, all diese Überschneidungsbereiche zu anderen Rechts- und Lebensbereichen juristisch kompetent und sachgerecht zu beurteilen, und den Mandanten, wenn notwendig, in allen verschiedenen Gerichtszweigen und gegenüber allen Behördenträgern gleichermaßen zu vertreten.

 

Andererseits ist der Sozialrecht Anwalt kein Einzelkämpfer. Er ist mit vielen anderen Beratungsträgern und Selbsthilfevereinen gut vernetzt, und arbeitet mit ihnen partnerschaftlich zusammen. Auf diese Weise stellt er sicher, dass dem rechtssuchenden Mandanten das ganze Netz der Unterstützer bestmöglich nutzbar gemacht wird.

 

Als im Sozialrecht tätiger Rechtanwalt bin ich gerne für Sie da.

 

 

 

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