Profil für Ihre Anwaltssuche - das erwartet Sie bei uns

Bei der Suche nach einer Kanzlei für Sozialrecht in Köln, empfiehlt sich die Kanzlei Bolzau denjenigen Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen, die eine persönliche Betreuung der Anonymität mancher Großkanzleien vorziehen.

Kein Mandant möchte nur ein bloßes Aktenzeichen sein, daher lege ich neben fachlich  kompetenter Betreuung stets Wert auf intensiven persönlichen Kontakt. Nur so kann ich erfahren, was für Sie wichtig ist, und was am Ende als bestmögliches Ergebnis erzielt werden soll und kann.

 

Die Erfahrung zeigt, dass für eine erfolgreiche Zusammenarbeit die effektive juristische Bearbeitung ebenso wichtig ist wie ein persönlicher, unkomplizierter und dienstleistungsgeprägter Umgang. Es gibt schließlich kein Abschieben von Verantwortung auf „einen Kollegen der gerade nicht erreichbar ist“.

 

Durch meine fachliche Spezialisierung im Sozialrecht und durch kontinuierliche Fortbildung ist garantiert, dass Ihre Interessen kompetent und zielorientiert durchgesetzt werden

 

Es erwartet Sie…

  • eine effiziente und zielorientierte Interessenvertretung
  • fundierte und verständliche Antworten auf Ihre Rechtsfragen
  • praktische Lebenshilfe durch soziale Kompetenz
  • juristisches Durchsetzungsvermögen
  • kurzfristige Terminvergabe innerhalb von ein bis zwei Tagen

 

Möglichkeiten und Risiken des jeweiligen Falles werden oder in einem persönlichen Gespräch umfassend analysiert. Der Kampf um Ihr Recht ist meine Herausforderung als anwaltlicher Dienstleister.

 

Menschen die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, erhalten eine qualifizierte Rechtsberatung und anwaltlichen Beistand über die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Für diesbezügliche Fragestellungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Weitere Kanzleistandards sind

 

kostenfreies Vorgespräch – schildern Sie Ihren Fall kostenlos

Es entstehen Ihnen keine Kosten für ein erstes unverbindliches Gespräch (in der Regel telefonisch oder per E-Mail), in dem wir klären, ob anwaltliche Hilfe in Ihrem Fall sinnvoll ist und ob ich Sie vertreten kann.

 

Kostentransparenz

Ich stelle für Sie von Anfang an Kostentransparenz her, d.h. Sie erhalten eine umfassende Beratung über alle anfallenden Kosten sowie Ihre Möglichkeiten finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten.

 

Laufender Kontakt

Ich suche den ständigen Kontakt zu Ihnen und halte diesen aufrecht. So kennen Sie jederzeit den Stand ihres Mandats und sind aktuell informiert.

 

 

Hinweis für Mandanten

 

1. Fristen prüfen

 

Wenn Sie einen Bescheid oder einen Widerspruchsbescheid etc. erhalten haben, prüfen Sie bitte als erstes, welche Fristen eingehalten werden müssen. Nichts ist ärgerlicher als ein unnötiger Rechtsverlust durch Fristversäumung. Informationen hierzu finden Sie in dem jeweilig Ihnen zugestellten Schriftstück in der dortigen "Rechtsbehelfsbelehrung".

 

2. Besprechungstermin

 

Bei Vereinbarung einen Besprechungstermins, geben Sie bitte einen Hinweis, falls Fristen laufen (etwa nach Zustellung eines Bescheides oder einer Klageschrift), damit Ihnen ein zeitnaher Besprechungstermin vergeben wird. Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte alle notwendigen Schriftstücke oder Fotokopien der bisherigen Korrespondenz mit. Soweit eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werden die Anschrift und der Name des Versicherungsnehmers sowie die Versicherungsnummer benötigt.

 

 

Beratungs- oder Prozesskostenhilfe

Auch Mandanten mit einem Beratungshilfeschein sind selbstverständlich willkommen. Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen müssen, werden Sie gebeten sich vor der Beratung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Köln, Luxemburger Str.101) bei der dortigen Beratungshilfestelle einen Beratungshilfeschein aushändigen zu lassen. Zum Besprechungstermin bringen Sie den Beratungshilfeschein bitte mit. Soweit darüber hinaus ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden muss, benötigen wir einen Nachweis über das derzeitige Einkommen (letzter Lohnnachweis, Arbeitslosengeldbescheid oder Hartz-IV-Bescheid) sowie Nachweise über die Zahlung von Miete und sonstiger regelmäßiger Verbindlichkeiten (beispielsweise Ratenzahlungen etc.).

 

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