Rechtsanwalt
Alexander Bolzau
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Neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen gibt es noch:
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Aufgabe dieser Leistungen ist es: behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu sichern und sie so weit wie möglich unabhängig von Pflegehilfen zu machen. Solche Leistungen sind insbesondere:
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.
Diese Leistungen haben die Aufgabe, den Erfolg der Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation abzusichern. In finanzieller Hinsicht geschieht dies während der Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durch die Entgeltersatzleistungen, wie Krankengeld Verletztengeld usw.
Persönliches Budget
Eine besondere Art der Ausführung von Leistungen stellt das in § 17 Abs.2-4 SGB IX geregelte persönliche Budget dar, bei dem in der Regel eine pauschale Geldleistung zur Verfügung gestellt wird. Es soll dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein nahezu selbstbestimmtes Leben ermöglichen, denn er wird in die Lage versetzt, die erforderlichen Leistungen zu seiner Rehabilitation und Teilhabe in eigener Regie am Markt einzukaufen.
Als Rechtsanwalt für Rehabilitationsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung