Pflegeversicherung - Pflegegrad - Einstufungskriterien

 

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Alexander Bolzau

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Allgemeines:

Die Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko Pflegebedürftigkeit ab. Es müssen versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Als versicherungsrechtliche Voraussetzung muss eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der Krankenversicherung ( da diese auch die Pflegeversicherung regelt) von mindestens fünf Jahren in den letzten zehn Jahren vorliegen, als persönliche Voraussetzungen muss Pflegebedürftigkeit im Sinne von §§ 14,15 SGB XI gegeben sein, d.h. der vom Gesetzgeber festgelegte zeitliche Hilfebedarf für eine Einstufung in die möglichen Pflegegrade. Für Ratsuchende kommt es häufig z.B. auf diese Fragen an:

Wie läuft das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab?

Wie funktioniert der Rechtsschutz gegen Bescheide der Pflegekasse?

 

Bei Fragen zur Pflegeversicherung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt in Köln gerne zur Verfügung.

 

weitere Themen: Rechtsschutz gegen Bescheide der Pflegekasse

 

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