Aktuelle Meldungen aus der Rechtssprechung der Sozialgerichte

 

 

Wußten Sie schon ?

 

Sozialgericht Gotha hält Hartz IV-Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige für verfassungswidrig

05.06.2015

Zu diesem Ergebnis kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha in einem am 26.Mai 2015 verkündeten Beschluss (Aktenzeichen S 15 AS 5157/14).

Nach Auffassung der Richter verstoßen die Sanktionsregelungen im SGB II gegen mehrere verfassungsfassungsgericht allerdings diese Rechtsauffassung  bestätigen wird, erscheint eher unwahrscheinlich.mäßig garantierte Grundrechte. Die Kammer hat darum das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage der Verfassungswidrigkeit der SGB II-Sanktionsregelungen und der darauf beruhenden Sanktionspraxis der Jobcenter vorgelegt.

Anmerkung:

Ob das Bundesver

 

Erbschaft und Hartz 4

06.05.2015

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger Geld erbt, wird die komplette Summe als Einkommen angerechnet, auch wenn damit Schulden getilgt werden. Eine Erbschaft gilt als Einnahme im Sinne des SGB II, und zugeflossene Einnahmen sind grundsätzlich unabhängig von bestehenden Schulden voll als Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen Diese Praxis wurde unlängst durch das Bundessozialgericht bestätigt (Az.: B 14 AS 10/14 R).

 

 

„Strafen“ wegen ALG-II Meldeversäum-

nissen eingeschränkt

03.05.2015,

Das Bundessozialgericht hat am 29.04.2015 entschieden, dass ein Jobcenter nicht berechtigt ist, ALG II-Beziehern, welche alle paar Tage in die Behörde bestellt wird, jedes Mal mit einer zehnprozentigen Minderung der Leistungen zu sanktionieren, soweit den Meldeaufforderungen nicht nachgekommen wird. Vielmehr ist schon die wegen der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung innerhalb von acht Wochen folgende Sanktion rechtswidrig. (Az.: B 14 AS 19/14 R und B 14 AS 20/14 R).

 

Immer mehr Darlehen für Hartz-IV Empfänger

29.04.2015

Mehr Alg II-Bezieher als im Vorjahr sind auf zusätzliche Darlehen des Jobcenters angewiesen. Sie brauchen dies z.B. für eine Waschmaschine, einen Kühlschrank oder Kleidung bekommen. Im vergangenen Jahr erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18 700 Hartz-IV-Beziehern einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Im Vergleich zu 2013 mit rund 17 800 bewilligten Darlehen pro Monat bedeutet das einen Anstieg von 5,27 Prozent.

dpa.

 

Keine Erwerbsminderungsrente nach Unfallfahrt ohne Fahrerlaubnis
21.04.2015

Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sind, haben ggf. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese Rente kann jedoch ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Erwerbsminderung durch eine Straftat des Versicherten verursacht wurde. Dies gilt auch bei einem Verkehrsunfall, wenn der Versicherte wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verurteilt worden ist. (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 5 R 129/14)

 

§ 104 SGB VI besagt nämlich:

(1) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten für schwerbehinderte Menschen oder große Witwenrenten oder große Witwerrenten können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Berechtigten sich die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zugezogen haben, die nach strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. (2) Dies gilt auch, wenn aus einem in der Person der Berechtigten liegenden Grunde ein strafgerichtliches Urteil nicht ergeht.

 

Allerdings hängt die Versagung der Rente immer auch von der Abwägung der Gesamtumstände ab. Neben der Schwere der Tat sind zudem Tathergang und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten zu beachten. Diese Abwägung muss die Rentenversicherung bei ihrer Ermessensentscheidung rechtmäßig durchführen.

 

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