Rechtsanwalt
Alexander Bolzau
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Aufgabe der Arbeitsförderung ist es, die Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit im Bereich der Berufsausbildung und Berufsausübung fördern und zu sichern und den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen.
In der anwaltlichen Praxis überwiegen sicherlich Probleme im Zusammenhang mit Entgeltersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld (Alg1).
Doch zur Arbeitsförderung gehört ein weit umfassenderes Leistungsspektrum. Einige Leistungen, zum Beispiel das Arbeitslosengeld, setzen eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Ansonsten richten sich die Leistungen - zum Beispiel Arbeitsvermittlung - an alle Arbeitnehmer. Auch an Personen, die noch nicht beschäftigt sind oder waren. Außerdem sind Leistungen an Arbeitgeber und Träger bestimmter Einrichtungen vorgesehen.
Die Arbeitsförderung soll zum einen dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken und zum anderen, wenn Arbeitslosigkeit eintritt, die betroffenen Arbeitnehmer finanziell absichern. Letzteres ist primär Aufgabe der Arbeitslosenversicherung. Diese ist somit ein Teil der Arbeitsförderung. Nach dem Recht der Arbeitsförderung können in Anspruch genommen werden:
Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung, Leistungen wie:
Zuständig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Als Rechtsanwalt - Sozialrecht / Arbeitslosenversicherung - stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.