Rechtsanwalt | Verwaltungsrecht
Alexander Bolzau
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50674 Köln
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Das Gewerberecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Ein zentrales Gesetz ist hierbei die Gewerbeordnung (GewO). Gewerbe ist jede von der Rechtsordnung erlaubte, nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete, mit Fortsetzungsabsicht betriebene Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet.
Kein Gewerbe liegt vor bei persönlichen Dienstleistungen, zum Beispiel Rechtsanwalt, Arzt, bei der Urproduktion, bei der Verwaltung eigenen Vermögens, bei höheren Berufsarten, zum Beispiel Architekten, Künstler.
Als Rechtsanwalt setze ich mich für Gewerbetreibende oder Drittbetroffene (z.B. Nachbarn) insbesondere in diesen Bereichen für Sie ein:
Meist handelt es sich in der anwaltlichen Praxis um Problemkreise der jeweiligen gewerberechtlichen speziellen Rechte, Pflichten und Verbote. Oder es geht um Maßnahmen und Befugnisse der Gewerbeaufsicht, sowie um Einzelfragen zur konkreten Gewerbeausübung.
Als im Gewerberecht tätiger Rechtsanwalt in Köln stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.