Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft u.a.

Rechtsanwalt

Alexander Bolzau

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Neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen gibt es noch:

  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Persönliches Budget

 

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Aufgabe dieser Leistungen ist es: behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu sichern und sie so weit wie möglich unabhängig von Pflegehilfen zu machen. Solche Leistungen sind insbesondere:

  1. Hilfen bei der Beschaffung dem Umbau, der Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des behinderten Menschen entspricht,
  2. Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
  3. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Versorgung mit besonderen medizinischen Hilfsmitteln.

 

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.

Diese Leistungen haben die Aufgabe, den Erfolg der Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation abzusichern. In finanzieller Hinsicht geschieht dies während der Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durch die Entgeltersatzleistungen, wie Krankengeld Verletztengeld usw.

 

Persönliches Budget

Eine besondere Art der Ausführung von Leistungen stellt das in § 17 Abs.2-4 SGB IX geregelte persönliche Budget dar, bei dem in der Regel eine pauschale Geldleistung zur Verfügung gestellt wird. Es soll dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein nahezu selbstbestimmtes Leben ermöglichen, denn er wird in die Lage versetzt, die erforderlichen Leistungen zu seiner Rehabilitation und Teilhabe in eigener Regie am Markt einzukaufen.

 

 

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