Rechtsanwalt Bolzau - Ihr Partner rund um das Sozialrecht in Köln

 

Rechtsanwalt mit der Leidenschaft für effektiven Sozialrechtsschutz des Bürgers, gegen jede Willkür  

 

                            „Niemals aufgeben! Immer weitermachen! Immer weiter!“

                                     (Oliver Kahn, frühere Fußballtorwart-Legende)

          

Als im Sozialrecht tätiger Rechtsanwalt in Köln, darf ich Sie ganz herzlich begrüßen.

Haben Sie rechtliche Schwierigkeiten mit einer Sozialbehörde, (z.B. Jobcenter, Stadt,  Renten-/Unfallversicherung, Kranken-/Pflegekasse usw.) oder bezweifeln Sie, dass deren Entscheidung rechtmäßig ist? Oder brauchen Sie einfach umfassende Beratung? Dann sollten Sie nicht zögern, sich einem Rechtsanwalt anzuvertrauen - das ist ihr gutes Recht, und es lohnt sich! Mein Name ist Alexander Bolzau, und ich bin als Rechtsanwalt in Köln speziell im Bereich Sozialrecht tätig. Ich setze mich mit ehrlichem Interesse und aufrichtigem Engagement für Sie ein.

 

Worum geht es Ihnen?

Handelt es sich vieleicht um einen der folgenden Problemkreise?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Elterngeld
    • Anrechnung von Einkommen
    • Berechnung bei Selbstständigkeit
    • Dauer und Höhe

 

  • BAföG / BAB
    • Altersgrenze
    • Förderungshöchstdauer
    • Rückzahlung

 

 

Aber auch in allen anderen Rechtsfragen rund um das Sozialrecht, dem Verwaltungsrecht, insbesondere dem öffentlichen Ordnungsrecht dem öffentlichen Gewerberecht, sowie Wohnen, Miete, Kfz, Schulden, Verträge und Arbeit können wir Ihnen selbstverständlich fachgerecht helfen.

 

Im Sozialrechtsverfahren gelten einige Besonderheiten, die zu beachten sind.

 

1. Widerspruch

Das Sozialgerichtsgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Sozialbehörden zunächst in einem so genannten Vorverfahren zu überprüfen sind. Um diese Überprüfung zu erreichen, müssen Sie Widerspruch erheben. Den Widerspruch muss man schriftlich (d.h. durch einen Brief oder Telefax) erheben. Sie können aber auch persönlich bei der Behörde bzw. dem Sozialleistungsträger vorsprechen und Ihren Widerspruch dort niederschreiben lassen, d.h. zu Protokoll geben. Der Widerspruch muss binnen eines Monats bei der Stelle eingehen, die die Entscheidung erlassen hat, d.h. bei der Sozialbehörde. Es ist wichtig diese Frist einzuhalten. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung bekannt gegeben worden ist. Sie endet nach einem Monat. Was die richtige Behörde ist, können Sie der so genannten Rechtsmittelbelehrung entnehmen, welche am Ende jedes Bescheides steht. Aus ihr muss sich eindeutig ergeben, bei welcher Behörde und Anschrift der Widerspruch zu erheben ist.

 

Zwar stellt das Gesetz an das Widerspruchschreiben keine besonderen Anforderungen. Es braucht zum Beispiel eigentlich keine Begründung enthalten. Ihnen als Betroffenen ist aber dringend zu raten, mit Ihren eigenen Worten darzulegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Erst dadurch wird Behörde in die Lage versetzt, die angefochtene Entscheidung zu überprüfen.

Besser ist es jedoch, wenn ein Anwalt diese Begründung vornimmt. Bevor die Begründung des Widerspruches an die Behörde entworfen wird, sollte dringend auch in die Akten der Behörde, Einsicht genommen werden. Dies muss natürlich bei der Behörde zuvor beantragt werden. Als Bürger wird man anschließend von Ihnen verlangen, in die Behörde zu kommen und dort Akteneinsicht zu nehmen. Dem Anwalt dagegen wird die Akte nahezu immer in die Kanzlei übersandt.

 

2. Klageverfahren

Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht erheben. Grundsätzlich gilt das zu Erhebung des Widerspruchs Gesagte auch für die Erhebung der Klage. Sie müssen vor allem darauf achten, dass Sie die Monatsfrist zur Erhebung der Klage nicht versäumen. Auch hier gilt: Die Klage muss bei dem Sozialgericht spätestens am letzten Tag der Klagefrist (1 Monat) eingegangen sein. Die Klage muss schriftlich bei dem Sozialgericht erhoben werden, in dessen Bereich Sie wohnen oder arbeiten. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und die Klage dort schriftlich aufnehmen lassen. Der Widerspruchsbescheid ist im Allgemeinen begründet und erhält eine Rechtsmittelbelehrung, aus der man u.a. die Anschrift des zuständigen Sozialgerichts einsehen kann. 

Als Anwalt für Sozialrecht in Köln erledige ich Ihre Klage professionell.

 

3. Eiliger Rechtsschutz

In Fällen in denen die Entscheidung für Sie von großer Bedeutung ist, und Ihnen, sofern Sie die behördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig erhalten, erhebliche Nachteile drohen, können Sie einen Antrag auf einsteiligen Rechtsschutz stellen. Auf einen solchen Antrag hin wird das Sozialgericht zügig eine vorläufige Entscheidung treffen.

 

Als Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht u. Verwaltungsrecht in Köln helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Hier noch ein paar wichtige Links:

 

 

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Krankenbehandlung

Krankenversicherung

 

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Medizinische Rehabilitation

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Schwerbehindertenrecht

Sozialhilfe

Sperrzeit

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